
Immer mehr, auch gut qualifizierte Frauen arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen, die von Niedriglohn, Befristung, ungewollter Teilzeit oder Minijobs geprägt sind und hohe Armutsrisiken bergen. Das Lohnhallengespräch im Rahmen des ESF-geförderten Handlungsprogramms „Brücken bauen in den Beruf“ beschäftigte sich mit aktuellen Entwicklungstrends und stellte Handlungsmöglichkeiten zur Diskussion.
Wer sich mit den Potentialen der Frauenerwerbstätigkeit für zukünftige Fachkräftebedarfe beschäftigt, braucht aktuelle Zahlen. Diese liefert der neue Sonderbericht der Reihe Arbeitsmarktreport NRW.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. November 2011 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt angenommen. Der Einspruch der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen vom 25.11. wurde am gleichen Tag mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt.
Das Gesetz zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt sieht neben der Zulassung von Bildungsgutscheinen ab dem 01.04.2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGB III vor. Zudem ist nun auch die Zulassung aller Träger (auch Transfergesellschaften) durch eine fachkundige Stelle bzw. eine Zertifizierungsstelle vorgesehen. Diese Stellen werden wiederum durch eine Akkreditierungsstelle zugelassen.
Das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II wurde umfassend aktualisiert. Insbesondere die Informationen zur Instrumentenreform 2012 im SGB II geben den aktuellen Sachstand und - ausschnittsweise - den Diskussionsstand wieder.